Unfälle und Verletzungen mit Winkelschleifer vermeiden!

Der Winkelschleifer ist eines der vielseitigsten Werkzeuge und daher auf Baustellen sehr beliebt. Metall, Holz, Beton, Stein oder Fliesen – mit dem Alleskönner ist das Bearbeiten und Trennen verschiedenster Materialien im Handumdrehen möglich. Durch die schnell rotierenden Geräte besteht aber auch eine permanente Gefahr. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Vorsichtsmaßnahmen Sie im Umgang mit einem Winkelschleifer beachten sollen.

Winkelschleifer oder doch lieber Flex?

In der Alltagssprache hat sich auch der Begriff Flex etabliert. Wussten Sie, dass Flex eigentlich nur ein Markenname für einen Winkelschleifer ist, der synonym benutzt wird wie etwa Kärcher für Hochdruckreiniger? Das Unternehmen Ackermann & Schmitt (später Flex) hat den Winkelschleifer erfunden und somit den Namen Flex als Winkelschleifer geprägt. Es gibt mittlerweile allerdings schon viele Hersteller von Winkelschleifern. Diese müssen sich jedoch damit abfinden, dass auch ihr Winkelschleifer gerne als Flex bezeichnet wird.

Achten Sie auf Ihre Sicherheit!

Wenn Sie beim Winkelschleifer nicht aufpassen oder unsachgemäß vorgehen, können Sie sich üble Verletzungen zuführen. Gefahren entstehen zum Beispiel durch:

  • nicht eingespannte Werkstücke
  • wegfliegende Splitter
  • Verkanten der Schleifscheibe sowie Rück- und Hochschlagen der Maschine
  • Bruch oder unsachgemäße Befestigung der Schleifscheibe
  • Ablegen laufender Maschinen bzw. nachlaufender Trennscheiben
  • Inhalation von Schleifstaub
  • Lärm und Vibrationen
  • Funkenflug

Denken Sie an die Unterweisung!

Vor der erstmaligen Tätigkeit, nach Unfällen oder Beinaheunfällen mit einem Winkelschleifer ist immer eine nachweisliche Unterweisung durchzuführen. Immer wieder sieht man, dass Mitarbeiter mit der Flex arbeiten und den 2. Handgriff abschrauben. Hier ist der Unterweisende gefragt. Informationen zum Thema Unterweisung finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Beschäftigungsverbote und Einschränkungen.

erlaubt für Jugendliche (bis vollendetem 18. Lebensjahr)
Nennleistung ohne Ausbildungs-verhältnis in Ausbildung in Ausbildung mit Gefahrenunterweisung (durch Berufsschule)
mehr als 1.200 Watt nein nach 18 Monaten Lehrzeit unter Aufsicht nach 12 Monaten Lehrzeit unter Aufsicht (Nachweis in der Evaluierung beilegen)
weniger als 1.200 Watt ja ja ja

Mutterschutz: Werdende Mütter dürfen mit Winkelschleifern nicht beschäftigt werden.

Vorsichtsmaßnahmen beachten!

Durch wegfliegende Splitter sind die Augen, durch Schnittverletzungen die Finger und die linke Hand am häufigsten betroffen. Es gibt eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen, die Sie treffen sollten, bevor Sie mit einem Winkelschleifer hantieren:

  • Funkenflug vom Körper weg richten!
  • Gerät stets beidhändig führen!
  • Gute Belüftung des Arbeitsplatzes!
  • Achten Sie auf Ihre persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen, Schutzhandschuhe, Gehörschutz …). Der Winkelschleifer erreicht im Leerlauf bereits 91 bis 103 db(A). Ab 85 db(A) sollte bereits ein Gehörschutz getragen werden!
  • Wenn Sie die Trennscheibe wechseln, nehmen Sie den Winkelschleifer unbedingt vom Strom bzw. entfernen Sie den Akku!
  • Tragen Sie keine leicht entzündliche Kleidung! Vor allem bei der Metallbearbeitung ist dies sehr ratsam.
  • Entfernen Sie nie die Schutzhaube des Geräts!

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