Sicherheitsmangel: Arbeitsgerüst

Bei einer Begehung hat unser Baustellenkoordinator ein nicht zulässiges Arbeitsgerüst entdeckt. Die Doppelleiter inklusive der Fixierung am Metallgeländer ist wegen der akuten Absturzgefahr als Arbeitsgerüst nicht zulässig.

Richtig wäre eine gesetzeskonforme Aufstiegshilfe (Fassadengerüst mit Brustwehr).

Bitte beachten Sie, dass der Absturz von erhöhten Standplätzen die häufigste Ursache von schweren und tödlichen Arbeitsunfällen auf Baustellen ist.

Mehr Tipps zur Sicherheit auf der Baustelle lesen Sie in unserem Blog.

Sicherheitsmangel: Arbeitsgerüst
Sicherheitsmangel: Wehren