Abstürze – auch aus geringen Höhen – haben häufig schwere Verletzungen zur Folge. Deshalb sind Absturzsicherungen bei Bauarbeiten (allgemein) ab 2 m Absturzhöhe erforderlich. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel Wehren (Geländer, Brüstungen), Abgrenzungen, Fanggerüste / Fangnetze.
Bei einer Begehung hat unser Baustellenkoordinator eine nicht zulässige Wehre entdeckt. Die Wehre besteht aus einem Nut- und Federbrett. Richtig wäre ein Brett mit einer Breite von 15 cm und einer Stärke von 2,40 cm.
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