Wir übernehmen für Sie die Objektsicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B1300 (Wohngebäude) und B1301 (Nicht-Wohngebäude)!
Sämtliche Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergesellschaften haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen und deren Eigentum ausgeht. Die ÖNORM B1300/B1301-Überprüfung zeigt Gebäudeeigentümern und Hausverwaltern Mängel auf, die für den Nutzer oft nicht erkennbar sind und bei Nichtbehebung zu erheblichen Folgen führen kann. Die Begutachtung durch unseren Objektsicherheitsprüfer ist eine Sichtkontrolle der jeweiligen Bauteile und erfolgt zerstörungsfrei.
Folgende vier Themenbereiche werden dabei überprüft:
Die Objektsicherheitsprüfung wird anhand einer Checkliste durchgeführt und folgt den Vorgaben der ÖNORM B1300/B1301. Das sichert die ordnungsgemäße und rechtskonforme Erfüllung der vielfältigen Prüfpflichten. Eine Überprüfung wird jährlich empfohlen.
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