In jedem Gebäude können unerwartete Unfälle oder technische Gebrechen passieren. Gerade in der heutigen Zeit werden die Gebäude immer moderner, die technischen Ausstattungen immer höher und dadurch sind die Betreiberpflichten an die Sicherheit enorm gestiegen.
Wer ist für die Gebäudesicherheit zuständig?
Der Gebäudeinhaber oder sein Verwalter bzw. die Geschäftsleiter sind für die Einhaltung der Gebäudesicherheit verantwortlich. Die Ausführung obliegt aber dem Aufgabenträger – Facility Manager, Objektmanager, Haustechniker oder Instandhalter. Die Verantwortung für eingetretene Schäden liegt dabei allerdings immer beim Eigentümer.
Was sind die Pflichten des Aufgabenträgers?
Der Aufgabenträger hat dafür zu sorgen, dass die Funktionsfähigkeit und Sicherheit aller Anlagen gewährleistet werden kann. Die Überwachung und Umsetzung der Betreiberpflichten ist ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich. Zudem ist er für die Auswahl externer Servicepartner für Überprüfung, Reinigung und Instandhaltung verantwortlich. Die Vorgabe von Leistungsstandards und Kontrolle der Leistungserfüllung zählen ebenfalls zu seinem Aufgabenbereich.
Wenn Unfälle in Gebäuden zu Gerichtsverfahren führen!
Nach Unfällen müssen der Aufgabenträger und der Gebäudebetreiber nachweisen, dass alle Sorgfaltspflichten erfüllt wurden. Ein Beispiel dazu findet man in einem OGH-Urteil (Geschäftszahl 7Ob26/11s) vom 18.05.2011:
Ein Untermieter stürzte in den Aufzugsschacht und verletzte sich dadurch. Obwohl die Liftkabine nicht im selben Stockwerk war, konnte er die Aufzugstür öffnen. Es stellte sich vor Gericht die Frage, warum die Aufzugstür überhaupt geöffnet werden konnte. Die Ursache dafür war ein kleiner Stein in der Verriegelungsvorrichtung. Der Aufgabenträger und der Gebäudebetreiber mussten nachweisen, dass sie alle Sorgfaltspflichten erfüllt haben. In diesem Fall konnten sie auch alle Nachweise vorlegen und wurden von allen Vorwürfen entlastet.
Bitte beachten Sie: werden geforderte Nachweise nicht vorgelegt, dann ist mit hohen Schadenersatzzahlungen zu rechnen.
Regelmäßige Kontrolle auf Schäden und Gefahrenquellen!
Um die Sicherheit in Gebäuden zu erhöhen, empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle auf Schäden und Gefahrenquellen. Die Grundlage dafür liegt in der ÖNORM B1300. Die ÖNORM B1300-Überprüfung zeigt Gebäudeeigentümern und Hausverwaltern Mängel auf, die für den Nutzer oft nicht erkennbar sind und bei Nichtbehebung zu erheblichen Folgen führen kann. Die Begutachtung durch den Objektsicherheitsprüfer ist eine Sichtkontrolle der jeweiligen Bauteile und erfolgt zerstörungsfrei.
Folgende 4 Themenbereiche werden dabei überprüft:
⦁ Technische Objektsicherheit
⦁ Gefahrenvermeidung und Brandschutz
⦁ Gesundheits- und Umweltschutz
⦁ Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren
Jedes Gebäude ist hinsichtlich technischer Ausstattung, Nutzung und Alter individuell. Es ist deshalb empfehlenswert, Checklisten für den Ablauf der Gebäudesicherheitsprüfung von einem zertifizierten Gebäudesicherheitsprüfer erstellen zu lassen.