Hygiene- und Atemschutzmasken auf Baustellen

Von Helm bis Sicherheitsschuh – eine ordentliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) gehört auf Baustellen dazu. In der aktuellen Situation sind neben Einhaltung des Sicherheitsabstandes auch das Tragen von Hygiene- und Atemschutzmasken Pflicht.

Schutz fängt bereits beim Weg zur Baustelle an

Bei beruflichen Fahrten in einem Kraftfahrzeug müssen die Bauarbeiter entweder den Mindestabstand von einem Meter einhalten oder entsprechende Schutzmaßnahmen (zB Nasen- Mundschutz) treffen. Laut Gesundheitsministerium gilt dies nicht nur für berufliche Fahren während der Arbeitszeit (zB bei Fahrten von einer Baustelle auf eine andere Baustelle), sondern für alle vom Arbeitgeber organisierten Fahrten in Firmenfahrzeugen. Also zum Beispiel auch für Fahrten zwischen Firmensitz und Baustelle oder zwischen Wohnort und Baustelle.

Bei allen anderen Fahrgemeinschaften (zB bei privat organisierten gemeinsamen Fahrten zwischen Wohnort und Baustelle bzw. Firmensitz) ist demgegenüber nach wie vor die Regelung des § 4 Abs 2 der COVID-19-Maßnahmenverordnung maßgeblich. In diesem Fall müssen die Bauarbeiter einen Abstand von mindestens einem Meter zueinander einhalten und zusätzlich entsprechende Schutzmaßnahmen (zB Nasen-/Mundschutz) treffen.

Welche Schutzmaske bei Arbeiten im Freien?

Sofern Arbeiten im Freien bzw. in nicht geschlossenen Räumen (Rohbau) mit entsprechender Luftbewegung durchgeführt werden und der Schutzabstand von mindestens einem Meter nicht durchgehend eingehalten werden kann, müssen die betreffenden Arbeitnehmer einen Nasen-Mundschutz (Hygienemaske) oder ein Vollvisier (Schutzschild, von der Stirn bis unter das Kinn) tragen.

Welche Schutzmaske bei Arbeiten in geschlossenen Räumen?

Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen, bei denen der Schutzabstand von mindestens einem Meter nicht durchgehend eingehalten werden kann, müssen die betreffenden Arbeitnehmer einen Nasen-Mundschutz tragen. Wenn Atemschutzmasken der Klasse FFP 1 verfügbar sind, so sind diese als Atemschutz zu verwenden.

Welche Schutzmaske in geschlossenen Räumen mit beengten Verhältnissen?

Arbeiten in geschlossenen Räumen mit beengten Verhältnissen (wie Arbeiten in oder an Behältern, Silos, Schächten, Kanälen oder Rohrleitungen), bei denen der Schutzabstand von mindestens einem Meter nicht durchgehend eingehalten werden kann, sind nur mit Atemschutzmasken, die zumindest der Klasse FFP 2 entsprechen, oder mit motorunterstütztem Atemschutz (zB Turbohut oder Turbomaske) durchzuführen. Zu überprüfen ist vorrangig, ob diese Arbeiten derzeit unbedingt durchgeführt werden müssen.

Atemschutzmaske FFP 3 ist die sicherste Schutzklasse

Die Schutzklasse FFP 3 bietet den größtmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung. Diese Atemschutzmasken sind einsetzbar in Arbeitsumgebungen, in denen der Arbeitsplatzgrenzwert bis zum 30-fachen des branchenspezifischen Wertes überschritten wird. Verwendet werden diese beispielsweise in der chemischen Industrie und bei Arbeiten auf Baustellen mit Asbest.

Die Hygiene- und Atemschutzmasken im Überblick

Eine Übersicht über die erforderlichen Hygiene- und Atemschutzmasken finden Sie hier. Übersicht-Atemschutzmasken-für-Baustelle

Von der Konformität mit der EU-Verordnung kann ausgegangen werden, wenn die harmonisierte Norm EN 149 für partikelfilternde Halbmasken eingehalten wird. Lesen Sie mehr zum Thema CE-Kennzeichnung von Atemschutzmasken.

Kommentare:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.