Fataler Irrtum: Das Wort „grundsätzlich“ bedeutet „immer“!

Im allgemeinen Sprachgebrauch assoziiert man mit dem Adjektiv „grundsätzlich“ vor allem „immer“ oder „stets“. Das ist leider ein populärer Irrtum, der Sie teuer zu stehen kommen kann. Lesen Sie im aktuellen Blogbeitrag, welcher erhebliche Unterschied zwischen allgemeinem und juristischem Sprachgebrauch besteht.


Immer und ohne Ausnahme!

Wenn Sie in internen Dokumenten (Arbeitsanweisungen etc.) oder in Werkverträgen das Wort „grundsätzlich“ verwenden, ist damit „immer und ohne Ausnahme“ gemeint.

Beispiele:

  • Das ist grundsätzlich abzulehnen.
  • Ich sehe das grundsätzlich anders.

Ausnahmen bestätigen die Regel!

Das Wort „grundsätzlich“ wird umgangssprachlich anders verwendet und verstanden als im juristischen Sprachgebrauch. Juristisch betrachtet bedeutet es, „vom Grundsatz her“, „in der Regel“. Ausnahmen sind somit möglich.

Beispiel:

  • Körperverletzungen sind grundsätzlich rechtswidrig.

Im Falle eines Rechtstreits ist der juristische Sprachgebrauch (mit)entscheidend. Verwenden Sie anstelle des Wortes „grundsätzlich“ besser die auch juristisch eindeutigen Begriffe „generell“, „immer“ oder „nie“.

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