Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind im § 7 die „Grundsätze der Gefahrenverhütung“ festgelegt (Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/aschg/paragraf/7). Aus diesen Grundsätzen lässt sich eine Reihenfolge von Maßnahmen ableiten, die allgemein auch als „S.T.O.P.-Prinzip“ bezeichnet werden.
Was bedeutet S.T.O.P.?
- Substitution
- Technische Schutzmaßnahmen
- Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Personenbezogene Schutzmaßnahmen
Bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist immer zuerst zu überprüfen, ob ein Ersatz (Substitution) möglich wäre.
Substitution = Ersetzen von Gefahrenquellen
Das bedeutet, dass Gefahrenquellen entweder ganz beseitigt oder soweit „entschärft“ werden, dass keine Gefährdungen mehr vorliegen.
Beispiel: Ersetzen von ätzenden oder giftigen Reinigungsmittel durch neutrale Reinigungsmittel.
Wenn eine Substitution nicht möglich ist, dann ist abzuklären, ob es technische Schutzmaßnahmen gibt.
Technische Schutzmaßnahmen für einen sicheren Arbeitsplatz
Durch den Einsatz von Schutzeinrichtungen können mögliche Gefahrenquellen ausgeschlossen werden.
Beispiel: Einsatz von Schutzgitter oder Schutzgehäuse bei maschinellen Anlagen.
Wenn es keine technischen Schutzmaßnahmen gibt, dann stellt sich die Frage, ob sich die Gefährdungen durch organisatorische Maßnahmen verringern lassen.
Gut geplant ist halb gewonnen
Bei organisatorischen Schutzmaßnahmen geht es um die räumliche oder zeitliche Trennung einer Gefahrenquelle vom Menschen.
Beispiele: Trennung von Fußwegen und Stapler-Fahrwegen, Beschränkung der Personenanzahl in einem bestimmten Arbeitsbereich, Beschränkung der Arbeitszeit bei Arbeiten mit hoher Lärm- oder Gefahrstoffbelastung.
Wenn eine organisatorische Schutzmaßnahme auch nicht möglich ist, dann ist eine persönliche Schutzausrüstung festzulegen.
P für Persönliche Schutzausrüstung
Bei personenbezogenen Maßnahmen ist der individuelle Schutz des Menschen durch richtiges Verhalten und den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung von Bedeutung.
Beispiele: Einsatz von Schutzbrillen, Schutzhelm oder Sicherheitsschuhen, Arbeitsschutz-Unterweisungen.
Um Risiken bestmöglich zu vermeiden, müssen alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden. Sind zum Beispiel technische Maßnahmen möglich, dann sind personenbezogene Maßnahmen alleine nicht ausreichend!
2 Kommentare.
Substitution = Ersetzen
Wenn ich ein gefährliches Werkzeug z.B. einen Cuttermesser gegen ein Sicherheitsmesser austausche. Redet man dann auch von Substitution im Sinne des Arbeitsschutzes?
Vielen Dank für Ihr Kommentar!
Ja, wenn man ein gefährliches Werkzeug wie ein Cuttermesser durch ein Sicherheitsmesser ersetzt, spricht man im Bereich des Arbeitsschutzes von Substitution. Substitution bezieht sich auf die Ersetzung eines potenziell gefährlichen Elements durch ein sichereres Äquivalent, um das Risiko von Unfällen oder Verletzungen zu reduzieren. In diesem Fall würde die Verwendung eines Sicherheitsmessers anstelle eines Cuttermessers die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen und das Verletzungsrisiko verringern. Dies ist eine gängige Praxis im Arbeitsschutz, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Liebe Grüße
Ihr Übleis-Team