Auf Sicherheit bauen!

Planen Sie einen Neubau, eine Sanierung oder möchten ihr Haus durch einen Anbau erweitern? Dann denken Sie bitte daran, dass man als privater Bauherr dafür haftet, wenn ein Dritter durch Arbeiten auf der Baustelle zu Schaden kommt. Die Schadenersatzansprüche können das gesamte Projekt zum Erliegen bringen. Lesen Sie in unserem aktuellen Blogbeitrag mehr zum Thema Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Wer gilt eigentlich als Bauherr?

Als Bauherren gelten alle Personen, die durch das Veranlassen eines Bauvorhabens eine Gefahrenquelle schaffen. Dabei kann es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person handeln. Viele Bauherren glauben, dass sie kein eigenes Haftungsrisiko tragen, weil sie den Bau nicht selbst durchführen, sondern zum Beispiel eine Baufirma damit beauftragen. Doch dies ist ein Irrglaube.

Bauherr haftet für Baustelle!

Wer eine Baustelle betreibt, muss dafür sorgen, dass diese auch sicher ist. Sobald die Baugrube ausgehoben wird, sollte man deshalb bereits eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Denn von einer Baustelle gehen unzählige Gefahrenquellen aus: Spielende Kinder könnten sich verletzen, ein umstürzendes Gerüst könnte ein parkendes Auto beschädigen oder ein Handwerker könnte über ein herumliegendes Kabel stolpern. In den meisten Fällen muss der Bauherr für die Schäden aufkommen, auch wenn er diese nicht aktiv verursacht oder direkt verschuldet hat.

Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung nur die Grundlage für den Bau ist. Als Bauherr müssen Sie trotzdem noch alle geltenden Gesetze (BauKG usw.) einhalten bzw. umsetzen. Bei Nichteinhaltung der Gesetze hilft wiederum keine Versicherung. Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Thema BauKG.

Was deckt eine Bauherren-Haftpflichtversicherung ab?

Folgende Risiken deckt eine Haftpflichtversicherung für Bauherren ab:

  • Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, die Dritte auf der Baustelle oder durch die Bautätigkeit erleiden.

Damit die Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, müssen Bauunternehmen oder Architekten an der Planung und am Hausbau beteiligt sein. Wenn Sie die Planung und die Bauarbeiten komplett in Eigenregie ausführen, dann lehnen die Versicherer den Vertragsabschluss ab. Einen Teil der Arbeiten als „Eigenleistung“ auszuführen, ist dagegen erlaubt. Zu empfehlen ist eine private Unfallversicherung beziehungsweise eine Bauhelfer-Unfallversicherung, wenn man selbst anpackt oder Freunde und Verwandte mithelfen.

In diesen Fällen brauchen Sie keine Bauherren-Haftpflichtversicherung!

Falls Sie ein geringes Bauvorhaben umsetzen, wie zum Beispiel kleine Zubauten oder Reparaturarbeiten, dann sind Sie in den meisten Fällen durch die Eigenheimversicherung geschützt. Hier sollte man sich auf jeden Fall vor Baubeginn bei der Versicherungsgesellschaft erkundigen.

Mehr zum Thema Bauherrenhaftpflicht finden Sie hier.

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