Sicherheitsmangel Arbeitsgerüst

Ob groß oder klein – jegliche Art von Fassadengerüst muss stand- und unfallsicher sein. Bei Begehungen entdecken unsere Baustellenkoordinatoren dennoch immer wieder riskante und gefährliche Fassadengerüste.

Bitte achten Sie darauf, dass die Gerüste nur auf ausreichend tragfähigem Boden und auf Fußplatten bzw. last- verteilenden Pfosten als Unterlage stehen. Die Unterlagen müssen unverschiebbar aufliegen.

Laut Bauarbeitenkoordinationsgesetz kann bei einem Unfall auch der Bauherr mit verantwortlich gemacht werden. Es ist daher wichtig, dass vertraglich eindeutig geregelt ist, wer die Verantwortung für die Gerüste trägt.

Zudem gehört festgelegt, wie die Kontrolle und Unterweisung der Arbeiter, welche die Gerüste benutzen, ausgeführt und schriftlich dokumentiert wird.

Gemäß § 61, Abs. 2 BauV sind Gerüste vor ihrer erstmaligen Benützung auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Solche Prüfungen müssen auch nach einer längeren Arbeitsunterbrechung oder nach Schlechtwetterperioden erfolgen.

Lesen Sie in unserem Blog über die 8 goldenen Regeln für mehr Sicherheit auf der Baustelle!

Sicherheitsmangel: Arbeitsgerüst
Sicherheitsmangel: Wehren