Als Bauherr sind Sie nach dem BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) verpflichtet einen Baustellenkoordinator zu bestellen, welcher zwischen den ausführenden Unternehmen vermittelt und die Grundsätze der Gefahrenverhütung auf der Baustelle sicherstellt.
Wir unterstützen Sie als Baustellenkoordinator bei der Erstellung des „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans“ (SiGe-Plan) und dessen Umsetzung. Zusätzlich erstellen wir Ihnen bei Bedarf gerne die Unterlagen für spätere Arbeiten. Dank der vorteilhaften geographischen Lage unserer Unternehmensstandorte in Wien und Sattledt sind wir im Einsatz in Oberösterreich, Niederösterreich, Wien, Burgenland, der Steiermark und in Salzburg.
Als Baustellenkoordinator sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für eine sichere Bauabwicklung aller ausführenden Unternehmen auf Ihrer Baustelle. Unsere Betreuungsumfang passen wir individuell den zu erwartenden Gefahren und den Baustellenumfang an.
Präventive Arbeitssicherheit wird umgesetzt und kontrolliert
Zeit- und Kostenersparnis durch weniger Störfälle auf Ihrer Baustelle
Erhöhung der Produktivität aller beteiligten Unternehmen
Rechtssicherheit aller Mitarbeiter am Bau durch Fachberatung vor Ort
Reduzierung der Arbeitsunfälle und der damit verbundenen Kosten für den Auftraggeber
Baustellenkoordinatoren sind gesetzlich vorgeschrieben!
Im Bauarbeitenkoordinationsgesetz – kurz BauKG – schreibt der Gesetzgeber vor, dass ab einer bestimmten Baustellengröße die Beauftragung eines Baustellenkoordinators vorgeschrieben ist.
Das BauKG finden Anwendung
bei besonders gefährlichen Arbeiten
bei Baustellen mit mehr als 20 Arbeitnehmer und mehr als 30 Arbeitstagen
bei Baustellen mit mehr als 500 Personentagen
Als Bauherr oder beauftragte Projektleitung (gemäß BauKG) sind Sie verpflichtet, einen Baustellenkoordinator zu bestellen, wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder nacheinander Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig sind.
Für größere Bauvorhaben – mit mehr als 20 Arbeitnehmern, einer Arbeitsdauer von über 30 Tagen oder mehr als 500 Personentagen – ist weiters eine Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat erforderlich.
Der Baustellenkoordinator hat die Aufgabe die Umsetzung der Grundsätze zur Gefahrenverhütung und die Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen über Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu koordinieren und darauf zu achten, dass Arbeitgeber und Selbständige den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) anwenden.
Mit einer professionellen Baukoordination sichern Sie sich eine höhere Bauqualität sowie eine optimierte Termin- und Kostenplanung. Gerne übernehmen wir die Baukoordination für Sie und sorgen für eine reibungslose Zusammenarbeit der auf Ihrer Baustelle beschäftigten Unternehmen.
Das Team von Übleis Sicherheitstechnik GmbH übernimmt für Sie gerne die Baustellen-Vorankündigung, erstellt den SiGe-Plan und sorgt bei regelmäßigen Baustellenbesichtigungen für dessen ordnungsgemäße Umsetzung.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
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