Wir erstellen für Sie das Bauwerksbuch nach §128a der Wiener Bauordnung!
Im Zuge der Novellierung der Wiener Bauordnung wird seit 15.07.2014 die Führung eines Bauwerksbuches für Gebäudeeigentümer vorgeschrieben. Das Bauwerksbuch hat jene Bauteile eines Gebäudes zu enthalten, von denen bei Verschlechterung ihres Zustandes konkrete Gefahren ausgehen können. Dies umfasst vor allem Tragwerke, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen.