Krebs: Die Todesursache Nr. 1 am Arbeitsplatz!

Wussten Sie, dass in Österreich jährlich rund 1.800 Menschen an Krebs sterben, weil sie auf ihrem Arbeitsplatz mit krebserregenden Stoffen in Berührung kommen? Viele berufsbedingte Krebserkrankungen wären vermeidbar, doch leider ist das Wissen und das Bewusstsein zu krebserzeugenden Arbeitsstoffen oft noch gering.

Was sind krebserzeugende Arbeitsstoffe?

Viele ArbeitnehmerInnen sind täglich einem Cocktail von Karzinogenen ausgesetzt. Einige Beispiele für krebsauslösende Stoffe sind:

  • Chrom VI in der Eisen- und Stahlindustrie
  • Holzstaub in der Holzverarbeitung
  • Cadmium bei der Batterieherstellung
  • Emissionen von Dieselmotoren (Stapler, Lastkraftwagen, Bagger)
  • Lösemittel in Lackierereien
  • Haarfärbe- Reinigungs- und Arzneimittel oder bestimmte Kosmetika
  • Asbest

Die krebserzeugenden Arbeitsstoffe gelangen durch Einatmen, durch Verschlucken und über die Haut in den Körper.

Asbest bleibt weiterhin „Killer Nr. 1“

Von 102.500 arbeitsbedingten tödlichen Krebserkrankungen in der EU sind jährlich bis zu 47.000 auf Asbest zurückzuführen (Quelle: AUVA 2018). Diese Anzahl steigt leider immer noch, obwohl Asbest bereits seit 1990 in Österreich und seit 2005 in der gesamten EU verboten ist. Besonders bei der Sanierung von älteren Gebäuden, bei denen noch Asbest verwendet wurde, sind die ArbeitnehmerInnen akut gefährdet.

Wie erkennt man krebserzeugende Arbeitsstoffe?

Sobald in einem Produkt krebserzeugende Arbeitsstoffe enthalten sind, muss der Lieferant folgende Hinweise bekanntgeben:

  • Signalwort „Gefahr“ oder „Achtung“ – ein Produkt mit dem Wort „Gefahr“ ist gefährlicher als ein Produkt mit dem Wort „Achtung“
  • Piktogramme, die Hinweise über die Gefahr geben
  • H-Sätze mit Gefahrenhinweisen – beschreiben die Art der Gefahr und wie der Arbeitsstoff vom Körper aufgenommen wird, zum Beispiel durch Einatmen
  • P-Sätze mit Sicherheitshinweisen – beschreiben, wie man sicher mit einem Produkt umgehen kann

Viele berufsbedingte Krebserkrankungen sind vermeidbar!

Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind im § 7 die „Grundsätze der Gefahrenverhütung“ festgelegt. Aus diesen Grundsätzen lässt sich eine Reihenfolge von Maßnahmen ableiten, die allgemein auch als „S.T.O.P.-Prinzip“ bezeichnet werden. Das oberste Gebot dabei ist das Ersetzen von Gefahrenquellen (Substitution). Das bedeutet, dass eindeutig krebserzeugende Stoffe ersetzt werden müssen, wenn ein gleichwertiges Arbeitsergebnis mit nicht oder weniger gefährlichen Arbeitsstoffen erreicht werden kann.

Wenn ein Ersatz nicht möglich ist, dann ist abzuklären, ob es technische, organisatorische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen gibt.

Besonders wichtig ist die strikte Einhaltung von Hygienevorschriften, denn mangelnde Hygiene erhöht die Gefahr, dass krebserzeugende Arbeitsstoffe vom Körper aufgenommen werden. Zum Beispiel gelangen Arbeitsstoffe oft ganz unbemerkt über verunreinigte Hände ins Essen und Trinken.

Nur wer die Gefahren kennt, kann sich schützen!

Eine Grundvoraussetzung für den sicheren Umgang mit krebserzeugenden Stoffen stellt das Erkennen ihrer gefährlichen Eigenschaften dar. Die AUVA widmet ihren Präventionsschwerpunkt 2018 bis 2020 der Information und der Bewusstseinsbildung rund um krebserzeugende Arbeitsstoffe.

Erfahren Sie im Kurzfilm der AUVA mehr zum Thema krebserzeugende Arbeitsstoffe und wie Sie damit umgehen können.

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